Die Ehrenordnung des ASV F�rth
e.V
I.
Ehrungsbereich
Der ASV F�rth
e.V. ehrt Mitglieder und Personen des �ffentlichen
Lebens
f�r
besondere Verdienste um den Verein, sowie f�r langj�hrige
Mitglied-
schaft.
II.
Ehrungsarten
(1) Der Verein
ehrt:
a)
durch Wahl zum Ehrenvorsitzenden,
b) durch Wahl zum
Ehrenmitglied,
c)
durch Verleihung von Ehrennadeln
f�r,
1. besondere Verdienste
2. langj�hrige
Mitgliedschaft.
(2) �ber
Ehrungen nach (1)a, (1)b, und (1)c 1. werden Urkunden
ausge-
stellt.
III.
Ehrenvorsitzende
(1) Zu Ehrenvorsitzenden k�nnen ehemalige
Vereinsvorsitzende ernannt
werden, die sich in langer Vorstandst�tigkeit besondere Verdienste
um
den Verein erworben
haben.
(2) F�r
Ehrenabteilungsleiter gilt III. (1)
sinngem��.
IV.
Ehrenmitglieder
(1) Zum Ehrenmitglied kann ernannt
werden:
a)
wer dem ASV F�rth e.V. mindestens 50 Jahre ununterbrochen
an-
geh�rt und mindestens 25 Jahre aktiv in der Verwaltung oder in
einer Abteilung mitgearbeitet
hat,
b)
wer sich in au�ergew�hnlicher Weise um den Verein verdient
ge-
macht
hat.
(2) Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied
ist die Verleihung der Ehren-
nadel in Gold
verbunden.
(3)
Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind vom Vereinsbeitrag
be-
freit.
V.
Ehrennadel f�r Verdienste
Die Ehrennadel wird in Silber und Gold an Mitglieder
verliehen, die
sich durch
langj�hrige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet
haben.
(1)
Silber:
f�r mindestens
10-j�hrige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV
F�rth e.V. oder 15-j�hrige T�tigkeit in einer
Abteilung.
(2)
Gold:
f�r
mindestens 15-j�hrige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV
F�rth e.V. oder 20-j�hrige T�tigkeit in einer
Abteilung.
Die beiden
Ehrennadeln k�nnen auch verliehen werden, wenn die
betreffende Person sich besonderer Verdienste um
den Verein er-
worben
hat.
VI.
Ehrennadel f�r Mitgliedschaft
F�r langj�hrige Mitgliedschaft werden folgende Nadeln
vergeben:
25
Jahre - Silber mit
Jahreszahl
40
Jahre - Gold mit
Jahreszahl
50
Jahre - Gold mit
Jahreszahl
60
Jahre - Gold mit
Jahreszahl
Es gilt die
ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein, unabh�ngig vom
Eintrittsalter.
�ber die
Anrechnung nach unterbrochener Mitgliedschaft entscheidet
der
Vorstand.
VII.
Vorschlagsrecht
Antr�ge auf
Ehrungen k�nnen der Vorstand, die Abteilungsleiter oder der
�ltestenrat stellen.
VIII.
Anerkennung von Leistungen
(1) Sportliche
Leistungen, die das �bliche Ma� �bersteigen, k�nnen
durch
�berreichung von Urkunden, Geschenken oder auf andere
Weise
anerkannt werden. Solche Ma�nahmen sind keine
Ehrungen
im
Sinne dieser Ordnung.
(2) Die
Anerkennung von Leistungen nach Absatz 1 k�nnen auch von
den
Abteilungen f�r ihren
Bereich in eigener Zust�ndigkeit vorgenommen
werden.
IX.
Aberkennung von Ehrungen
Ehrungen
k�nnen aberkannt werden, wenn ihr Tr�ger rechtswirksam aus
dem Verein ausgeschlossen worden
ist, oder sich in anderer Weise f�r die
Ehrung als unw�rdig erwiesen hat. F�r die Aberkennung ist der
�ltesten-
rat
zust�ndig.
X.
Inkrafttreten
Diese Ordnung
tritt durch Beschluss der Verwaltung des ASV F�rth e.V.
am 25. Juni 1985 in Kraft.
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