Die Ehrenordnung des ASV Fürth
e.V
I.
Ehrungsbereich
Der ASV Fürth
e.V. ehrt Mitglieder und Personen des öffentlichen
Lebens
für
besondere Verdienste um den Verein, sowie für langjährige
Mitglied-
schaft.
II.
Ehrungsarten
(1) Der Verein
ehrt:
a)
durch Wahl zum Ehrenvorsitzenden,
b) durch Wahl zum
Ehrenmitglied,
c)
durch Verleihung von Ehrennadeln
für,
1. besondere Verdienste
2. langjährige
Mitgliedschaft.
(2) Über
Ehrungen nach (1)a, (1)b, und (1)c 1. werden Urkunden
ausge-
stellt.
III.
Ehrenvorsitzende
(1) Zu Ehrenvorsitzenden können ehemalige
Vereinsvorsitzende ernannt
werden, die sich in langer Vorstandstätigkeit besondere Verdienste
um
den Verein erworben
haben.
(2) Für
Ehrenabteilungsleiter gilt III. (1)
sinngemäß.
IV.
Ehrenmitglieder
(1) Zum Ehrenmitglied kann ernannt
werden:
a)
wer dem ASV Fürth e.V. mindestens 50 Jahre ununterbrochen
an-
gehört und mindestens 25 Jahre aktiv in der Verwaltung oder in
einer Abteilung mitgearbeitet
hat,
b)
wer sich in außergewöhnlicher Weise um den Verein verdient
ge-
macht
hat.
(2) Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied
ist die Verleihung der Ehren-
nadel in Gold
verbunden.
(3)
Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind vom Vereinsbeitrag
be-
freit.
V.
Ehrennadel für Verdienste
Die Ehrennadel wird in Silber und Gold an Mitglieder
verliehen, die
sich durch
langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet
haben.
(1)
Silber:
für mindestens
10-jährige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV
Fürth e.V. oder 15-jährige Tätigkeit in einer
Abteilung.
(2)
Gold:
für
mindestens 15-jährige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV
Fürth e.V. oder 20-jährige Tätigkeit in einer
Abteilung.
Die beiden
Ehrennadeln können auch verliehen werden, wenn die
betreffende Person sich besonderer Verdienste um
den Verein er-
worben
hat.
VI.
Ehrennadel für Mitgliedschaft
Für langjährige Mitgliedschaft werden folgende Nadeln
vergeben:
25
Jahre - Silber mit
Jahreszahl
40
Jahre - Gold mit
Jahreszahl
50
Jahre - Gold mit
Jahreszahl
60
Jahre - Gold mit
Jahreszahl
Es gilt die
ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein, unabhängig vom
Eintrittsalter.
Über die
Anrechnung nach unterbrochener Mitgliedschaft entscheidet
der
Vorstand.
VII.
Vorschlagsrecht
Anträge auf
Ehrungen können der Vorstand, die Abteilungsleiter oder der
Ältestenrat stellen.
VIII.
Anerkennung von Leistungen
(1) Sportliche
Leistungen, die das übliche Maß übersteigen, können
durch
Überreichung von Urkunden, Geschenken oder auf andere
Weise
anerkannt werden. Solche Maßnahmen sind keine
Ehrungen
im
Sinne dieser Ordnung.
(2) Die
Anerkennung von Leistungen nach Absatz 1 können auch von
den
Abteilungen für ihren
Bereich in eigener Zuständigkeit vorgenommen
werden.
IX.
Aberkennung von Ehrungen
Ehrungen
können aberkannt werden, wenn ihr Träger rechtswirksam aus
dem Verein ausgeschlossen worden
ist, oder sich in anderer Weise für die
Ehrung als unwürdig erwiesen hat. Für die Aberkennung ist der
Ältesten-
rat
zuständig.
X.
Inkrafttreten
Diese Ordnung
tritt durch Beschluss der Verwaltung des ASV Fürth e.V.
am 25. Juni 1985 in Kraft.
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