Allgemeiner Sportverein F�rth e.V
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ASV

 

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Ansprechpartner f�r den Kunstrasen des ASV F�rth e.V

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(Training,Spielbetrieb,Nutzung)

Armin Kupka

Kupka Armin

Tel: 0176/70320949

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Die Ehrenordnung des ASV F�rth e.V


 

         I. Ehrungsbereich

 

                Der ASV F�rth e.V. ehrt Mitglieder und Personen des �ffentlichen Lebens

                   f�r besondere Verdienste um den Verein, sowie f�r langj�hrige Mitglied-
                   schaft.

 

        II. Ehrungsarten

            
            
(1) Der Verein ehrt:

                          a) durch Wahl zum Ehrenvorsitzenden,
                          b) durch Wahl zum Ehrenmitglied,

                          c) durch Verleihung von Ehrennadeln f�r,

                               1. besondere Verdienste
                               2. langj�hrige Mitgliedschaft.

 

                 (2) �ber Ehrungen nach (1)a, (1)b, und (1)c 1. werden Urkunden ausge-
                       stellt.

 

      III. Ehrenvorsitzende

 

              (1) Zu Ehrenvorsitzenden k�nnen ehemalige Vereinsvorsitzende ernannt
                       werden, die sich in langer Vorstandst�tigkeit besondere Verdienste um
                       den Verein erworben haben.

                 (2) F�r Ehrenabteilungsleiter gilt III. (1) sinngem��.

 

    

      IV. Ehrenmitglieder

 

              (1) Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden:

                          a) wer dem ASV F�rth e.V. mindestens 50 Jahre ununterbrochen an-
                              geh�rt und mindestens 25 Jahre aktiv in der Verwaltung oder in

                              einer Abteilung mitgearbeitet hat,

                          b) wer sich in au�ergew�hnlicher Weise um den Verein verdient ge-
                              macht hat.

 

              (2) Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied ist die Verleihung der Ehren-
                       nadel in Gold verbunden.

 

                 (3) Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind vom Vereinsbeitrag be-
                       freit.

 

         V. Ehrennadel f�r Verdienste

 

              Die Ehrennadel wird in Silber und Gold an Mitglieder verliehen, die
                 sich durch langj�hrige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet haben.

                 (1) Silber:
                       f�r mindestens 10-j�hrige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV
                       F�rth e.V. oder 15-j�hrige T�tigkeit in einer Abteilung.

 

                 (2) Gold:

                       f�r mindestens 15-j�hrige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV
                       F�rth e.V. oder 20-j�hrige T�tigkeit in einer Abteilung.
                       Die beiden Ehrennadeln k�nnen auch verliehen werden, wenn die
                       betreffende Person sich besonderer Verdienste um den Verein er-
                       worben hat.       

 

       VI. Ehrennadel f�r Mitgliedschaft

 

              F�r langj�hrige Mitgliedschaft werden folgende Nadeln vergeben:

 

                 25 Jahre  -  Silber mit Jahreszahl

                 40 Jahre  -  Gold mit Jahreszahl

                 50 Jahre  -  Gold mit Jahreszahl

                 60 Jahre  -  Gold mit Jahreszahl

 

                 Es gilt die ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein, unabh�ngig vom

                 Eintrittsalter.

                 �ber die Anrechnung nach unterbrochener Mitgliedschaft entscheidet der

                 Vorstand.

 

     VII. Vorschlagsrecht

 

                Antr�ge auf Ehrungen k�nnen der Vorstand, die Abteilungsleiter oder der
                �ltestenrat stellen.

 

    VIII. Anerkennung von Leistungen

 

                (1) Sportliche Leistungen, die das �bliche Ma� �bersteigen, k�nnen

                      durch �berreichung von Urkunden, Geschenken oder auf andere

                      Weise anerkannt werden. Solche Ma�nahmen sind keine Ehrungen

                       im Sinne dieser Ordnung.    

 

                (2) Die Anerkennung von Leistungen nach Absatz 1 k�nnen auch von den
                     Abteilungen f�r ihren Bereich in eigener Zust�ndigkeit vorgenommen
                     werden.

 

       IX. Aberkennung von Ehrungen

 

                Ehrungen k�nnen aberkannt werden, wenn ihr Tr�ger rechtswirksam aus
                dem Verein ausgeschlossen worden ist, oder sich in anderer Weise f�r die
                Ehrung als unw�rdig erwiesen hat. F�r die Aberkennung ist der �ltesten-
                rat zust�ndig.

 

        X. Inkrafttreten

 

                Diese Ordnung tritt durch Beschluss der Verwaltung des ASV F�rth e.V.
                am 25. Juni 1985 in Kraft.

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