Allgemeiner Sportverein Fürth e.V
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ASV

 

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Ansprechpartner für den Kunstrasen des ASV Fürth e.V

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(Training,Spielbetrieb,Nutzung)

Armin Kupka

Kupka Armin

Tel: 0176/70320949

arminkupka@vodafone.de


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Die Ehrenordnung des ASV Fürth e.V


 

         I. Ehrungsbereich

 

                Der ASV Fürth e.V. ehrt Mitglieder und Personen des öffentlichen Lebens

                   für besondere Verdienste um den Verein, sowie für langjährige Mitglied-
                   schaft.

 

        II. Ehrungsarten

            
            
(1) Der Verein ehrt:

                          a) durch Wahl zum Ehrenvorsitzenden,
                          b) durch Wahl zum Ehrenmitglied,

                          c) durch Verleihung von Ehrennadeln für,

                               1. besondere Verdienste
                               2. langjährige Mitgliedschaft.

 

                 (2) Über Ehrungen nach (1)a, (1)b, und (1)c 1. werden Urkunden ausge-
                       stellt.

 

      III. Ehrenvorsitzende

 

              (1) Zu Ehrenvorsitzenden können ehemalige Vereinsvorsitzende ernannt
                       werden, die sich in langer Vorstandstätigkeit besondere Verdienste um
                       den Verein erworben haben.

                 (2) Für Ehrenabteilungsleiter gilt III. (1) sinngemäß.

 

    

      IV. Ehrenmitglieder

 

              (1) Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden:

                          a) wer dem ASV Fürth e.V. mindestens 50 Jahre ununterbrochen an-
                              gehört und mindestens 25 Jahre aktiv in der Verwaltung oder in

                              einer Abteilung mitgearbeitet hat,

                          b) wer sich in außergewöhnlicher Weise um den Verein verdient ge-
                              macht hat.

 

              (2) Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied ist die Verleihung der Ehren-
                       nadel in Gold verbunden.

 

                 (3) Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind vom Vereinsbeitrag be-
                       freit.

 

         V. Ehrennadel für Verdienste

 

              Die Ehrennadel wird in Silber und Gold an Mitglieder verliehen, die
                 sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet haben.

                 (1) Silber:
                       für mindestens 10-jährige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV
                       Fürth e.V. oder 15-jährige Tätigkeit in einer Abteilung.

 

                 (2) Gold:

                       für mindestens 15-jährige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV
                       Fürth e.V. oder 20-jährige Tätigkeit in einer Abteilung.
                       Die beiden Ehrennadeln können auch verliehen werden, wenn die
                       betreffende Person sich besonderer Verdienste um den Verein er-
                       worben hat.       

 

       VI. Ehrennadel für Mitgliedschaft

 

              Für langjährige Mitgliedschaft werden folgende Nadeln vergeben:

 

                 25 Jahre  -  Silber mit Jahreszahl

                 40 Jahre  -  Gold mit Jahreszahl

                 50 Jahre  -  Gold mit Jahreszahl

                 60 Jahre  -  Gold mit Jahreszahl

 

                 Es gilt die ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein, unabhängig vom

                 Eintrittsalter.

                 Über die Anrechnung nach unterbrochener Mitgliedschaft entscheidet der

                 Vorstand.

 

     VII. Vorschlagsrecht

 

                Anträge auf Ehrungen können der Vorstand, die Abteilungsleiter oder der
                Ältestenrat stellen.

 

    VIII. Anerkennung von Leistungen

 

                (1) Sportliche Leistungen, die das übliche Maß übersteigen, können

                      durch Überreichung von Urkunden, Geschenken oder auf andere

                      Weise anerkannt werden. Solche Maßnahmen sind keine Ehrungen

                       im Sinne dieser Ordnung.    

 

                (2) Die Anerkennung von Leistungen nach Absatz 1 können auch von den
                     Abteilungen für ihren Bereich in eigener Zuständigkeit vorgenommen
                     werden.

 

       IX. Aberkennung von Ehrungen

 

                Ehrungen können aberkannt werden, wenn ihr Träger rechtswirksam aus
                dem Verein ausgeschlossen worden ist, oder sich in anderer Weise für die
                Ehrung als unwürdig erwiesen hat. Für die Aberkennung ist der Ältesten-
                rat zuständig.

 

        X. Inkrafttreten

 

                Diese Ordnung tritt durch Beschluss der Verwaltung des ASV Fürth e.V.
                am 25. Juni 1985 in Kraft.

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