Die Ehrenordnung des ASV Fürth e.V

  1. Ehrungsbereich

 

Der ASV Fürth e.V. ehrt Mitglieder und Personen des öffentlichen Lebens

für besondere Verdienste um den Verein, sowie für langjährige Mitglied-
schaft.

 

  1. Ehrungsarten

(1) Der Verein ehrt:

  1. a) durch Wahl zum Ehrenvorsitzenden,
    b) durch Wahl zum Ehrenmitglied,
  2. c) durch Verleihung von Ehrennadeln für,
  3.      besondere Verdienste
    2. langjährige Mitgliedschaft.

 

(2) Über Ehrungen nach (1)a, (1)b, und (1)c 1. werden Urkunden ausge-
stellt.

 

III. Ehrenvorsitzende

 

(1) Zu Ehrenvorsitzenden können ehemalige Vereinsvorsitzende ernannt
werden, die sich in langer Vorstandstätigkeit besondere Verdienste um
den Verein erworben haben.

(2) Für Ehrenabteilungsleiter gilt III. (1) sinngemäß.

 

 

  1. Ehrenmitglieder

 

(1) Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden:

  1. a) wer dem ASV Fürth e.V. mindestens 50 Jahre ununterbrochen an-
    gehört und mindestens 25 Jahre aktiv in der Verwaltung oder in

einer Abteilung mitgearbeitet hat,

  1. b) wer sich in außergewöhnlicher Weise um den Verein verdient ge-
    macht hat.

 

(2) Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied ist die Verleihung der Ehren-
nadel in Gold verbunden.

 

(3) Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind vom Vereinsbeitrag be-
freit.

 

  1. Ehrennadel für Verdienste

 

Die Ehrennadel wird in Silber und Gold an Mitglieder verliehen, die
sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet haben.

(1) Silber:
für mindestens 10-jährige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV
Fürth e.V. oder 15-jährige Tätigkeit in einer Abteilung.

 

(2) Gold:

für mindestens 15-jährige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV
Fürth e.V. oder 20-jährige Tätigkeit in einer Abteilung.
Die beiden Ehrennadeln können auch verliehen werden, wenn die
betreffende Person sich besonderer Verdienste um den Verein er-
worben hat.

 

  1. Ehrennadel für Mitgliedschaft

 

Für langjährige Mitgliedschaft werden folgende Nadeln vergeben:

 

25 Jahre  –  Silber mit Jahreszahl

40 Jahre  –  Gold mit Jahreszahl

50 Jahre  –  Gold mit Jahreszahl

60 Jahre  –  Gold mit Jahreszahl

 

Es gilt die ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein, unabhängig vom

Eintrittsalter.

Über die Anrechnung nach unterbrochener Mitgliedschaft entscheidet der

Vorstand.

 

VII. Vorschlagsrecht

 

Anträge auf Ehrungen können der Vorstand, die Abteilungsleiter oder der
Ältestenrat stellen.

 

    VIII. Anerkennung von Leistungen

 

(1) Sportliche Leistungen, die das übliche Maß übersteigen, können

durch Überreichung von Urkunden, Geschenken oder auf andere

Weise anerkannt werden. Solche Maßnahmen sind keine Ehrungen

im Sinne dieser Ordnung.

 

(2) Die Anerkennung von Leistungen nach Absatz 1 können auch von den
Abteilungen für ihren Bereich in eigener Zuständigkeit vorgenommen
werden.

 

  1. Aberkennung von Ehrungen

 

Ehrungen können aberkannt werden, wenn ihr Träger rechtswirksam aus
dem Verein ausgeschlossen worden ist, oder sich in anderer Weise für die
Ehrung als unwürdig erwiesen hat. Für die Aberkennung ist der Ältesten-
rat zuständig.

 

  1. Inkrafttreten

 

Diese Ordnung tritt durch Beschluss der Verwaltung des ASV Fürth e.V.
am 25. Juni 1985 in Kraft.