I. Ehrungsbereich
Der ASV Fürth e.V. ehrt Mitglieder und Personen des öffentlichen Lebens für besondere Verdienste um den Verein, sowie für langjährige Mitgliedschaft.
II. Ehrungsarten
(1) Der Verein ehrt:
a) durch Wahl zum Ehrenvorsitzenden,
b) durch Wahl zum Ehrenmitglied,
c) durch Verleihung von Ehrennadeln für besondere Verdienste und
d) langjährige Mitgliedschaft.
(2) Über Ehrungen nach (1)a und (1)b werden Urkunden ausgestellt.
III. Ehrenvorsitzende
(a) Zu Ehrenvorsitzenden können ehemalige Vereinsvorsitzende ernannt werden, die sich in langer Vorstandstätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben.
(b) Für Ehrenabteilungsleiter gilt (3)a sinngemäß.
IV. Ehrenmitglieder
(1) Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden:
a) wer dem ASV Fürth e.V. mindestens 50 Jahre ununterbrochen angehört und mindestens 25 Jahre aktiv in der Verwaltung oder in einer Abteilung mitgearbeitet hat,
b) wer sich in außergewöhnlicher Weise um den Verein verdient ge-
macht hat.
(2) Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied ist die Verleihung der Ehrennadel in Gold verbunden.
(3) Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind vom Vereinsbeitrag befreit.
V. Ehrennadel für Verdienste
Die Ehrennadel wird in Silber und Gold an Mitglieder verliehen, die sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet haben.
(1) Silber:
für mindestens 10-jährige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV Fürth e.V. oder 15-jährige Tätigkeit in einer Abteilung.
(2) Gold:
für mindestens 15-jährige Mitarbeit in der Verwaltung des ASV Fürth e.V. oder 20-jährige Tätigkeit in einer Abteilung.
Die beiden Ehrennadeln können auch verliehen werden, wenn die betreffende Person sich besonderer Verdienste um den Verein erworben hat.
VI. Ehrennadel für Mitgliedschaft
Für langjährige Mitgliedschaft werden folgende Nadeln vergeben:
(1) 25 Jahre – Silber mit Jahreszahl
(2) 40 Jahre – Gold mit Jahreszahl
(3) 50 Jahre – Gold mit Jahreszahl
(4) 60 Jahre – Gold mit Jahreszahl
Es gilt die ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein, unabhängig vom Eintrittsalter.
Über die Anrechnung nach unterbrochener Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
VII. Vorschlagsrecht
Anträge auf Ehrungen können der Vorstand, die Abteilungsleiter oder der Ältestenrat stellen.
VIII. Anerkennung von Leistungen
(1) Sportliche Leistungen, die das übliche Maß übersteigen, können durch Überreichung von Urkunden, Geschenken oder auf andere
Weise anerkannt werden. Solche Maßnahmen sind keine Ehrungen im Sinne dieser Ordnung.
(2) Die Anerkennung von Leistungen nach Absatz 1 können auch von den Abteilungen für ihren Bereich in eigener Zuständigkeit vorgenommen werden.
IX. Aberkennung von Ehrungen
Ehrungen können aberkannt werden, wenn ihr Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden ist, oder sich in anderer Weise für die Ehrung als unwürdig erwiesen hat. Für die Aberkennung ist der Ältestennrat zuständig.
X. Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt durch Beschluss der Verwaltung des ASV Fürth e.V. am 25. Juni 1985 in Kraft.